Ein klares Urteil hat heute der Bundesgerichtshof gesprochen und eine Klausel zur Fernabschaltung einer Autobatterie durch den Vermieter für unwirksam erklärt. Prof. Dr. Şahın Albayrak von der TU Berlin, Vorstandsvorsitzender und Gründer vom Innovationszentrum Connected Living sowie vom Zentrum für erlebbare Künstliche Intelligenz und Digitalisierung, lobt das Urteil, fordert von den Gerichten aber stetes Augenmaß.
„Das heutige Urteil bedeutet einen wichtigen Schritt hin zu mehr Rechtssicherheit für die Elektromobilität insgesamt. Das Verbot der Abschaltung per Fernzugriff nach Vertragskündigung gibt Verbrauchern mehr Sicherheit. Es unterstreicht auch die juristische Gleichstellung von Nutzern von elektrisch betriebenen Fahrzeugen mit Autofahrern, die weiter auf herkömmliche Antriebsarten setzen“, so Prof. Albayrak.
Prof. Albayrak hebt hervor: „Das Urteil belegt damit in gewisser Weise die Demokratisierung einer neuen Technologie, die in den kommenden Jahren unseren Verkehr von Grund auf verändern wird. Mit der zunehmenden Ausweitung auch der autonomen Fahrzeugtechnologie dürfen wir in den kommenden Jahren zahlreiche Gerichtsentscheidungen erwarten, die die Art und Weise, wie wir Autos nutzen, definieren werden.“
Prof. Dr. Albayrak unterstreicht: „Die Herausforderungen an die Rechtsprechung werden dabei gewaltig sein. Denn die Gerichte müssen mit Augenmaß vorgehen: Die von ihnen gefällten Urteile dürfen die Innovationskraft Deutschlands und damit die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes nicht beeinträchtigen. Gerichte dürfen nicht zum Hemmschuh der Digitalisierung und Automatisierung werden.“